Holle – Oberhausen
Die zwei im Norden des Landkreises Oldenburg gelegenen Orte Holle und Oberhausen bilden die einzigen, auf Wurten gelegenen Marschhufendörfer des Landkreises. Die Höfe der Orte reihen sich auf einer Länge von etwa 4,5 km entlang der auf einem Damm liegenden Holler Landstraße. 37 historische Höfe liegen hier auf Wurten, die noch die schwierigen Wohnverhältnisse früherer Zeiten erahnen lassen. Diese Wurten sind heute archäologische Denkmale.
Einige weitere Landschaftsstrukturen lassen hier noch den letzten Besiedlungsabschnitt Oberstedingens im 12. Jahrhundert erkennen. So werden die Dörfer mit ihren Ländereien noch heute im Norden, von dem in vergangenen Jahrhunderten immer wieder geänderten Huntelauf begrenzt. Vor allem im Westen bildet der Brokdeich noch die historische Grenze und zeugt mit seinen Braken von dem langen Kampf der Bewohner gegen das Oberwasser. Der sich an den Brokdeich südlich anschließende und nach Osten abknickende Achterdeich wurde im vergangenen Jahrhundert eingeebnet. Der weitere Verlauf, der Heideich, ist noch an einem Wegeverlauf und dessen Wegebezeichnung zu erkennen. Im Osten bildet der Holler Moorkanal die historische Grenze der Orte.


Die Holler Kirche liegt mit dem dazugehörigen Friedhof auf einem im Huntetal gelegenen Sandberg. Die Kirche mit ihrer exponierten Lage auf der natürlichen Düne prägt weithin die sie umgebene freie Landschaft und ist mit ihrer Lage einzigartig im Oldenburger Land. Sie ist von der Holler Landstraße durch eine ca. 650 m lange Lindenallee zu erreichen.
Die Gellener Hörne, die durch die erste Begradigung der Hunte zwischen Oldenburg und Elsfleth von der Hunte abgeschnitten wurde, und ihr aus der Zeit vor dem 17. Jahrhundert erhaltener Deich sind ein Zeugnis des historischen Deichbaus.
In Holle und Oberhausen sind mit den durch Gräben abgegrenzten Marschhufen, den auf Wurten gelegenen historischen Wohnplätzen, der Kirche auf dem Sandberg, den historischen Deichen und ihren Braken Flurstrukturen und Landschaftselemente zu finden, die auf die historischen Nutzungen in diesem Bereich hinweisen. Weiter dienen die Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete dem Arten- und Biotopschutz in der Landschaft. Neben den unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden sind die Deiche und die Wurten auch als archäologische Denkmäler geschützt. Die Orte mit ihrer durch historische Elemente geprägten Landschaft sind als historische Kulturlandschaft anzusehenund sollten auch mit ihren Kultur-, Bau- und Bodendenkmälern, vor Verunstaltung, Zersiedelung und sonstigen Beeinträchtigungen bewahrt werden.
Das gesamte Gebiet von Holle und Oberhausen wird durch das Fahrradleit- und Kontenpunktsystem des Landkreises Oldenburg sowie dem Wanderweg „Deichgrafenweg“ auch touristisch gut erschlossen.
Weitere Infos:
Besiedlung Oberstedingens
Der Brokdeich
Holler Kirche und Holler Sandberg
Gellener Hörne
Quellen (auch für die folgenden Seiten):
Das Wüstenland, Eine landeskundliche Darstellung der Entwicklung in einer oldenburgischen Moormarschengemeinde, Dr. Heinrich Munderloh, Heinz Holzberg Verlag, Oldenburg, 1981
Bäuerliches Leben in Marsch und Moor des Stedinger Landes, Heino Vette, Stedinger Verlag Lemwerder, 2004
Zwischen Sturmflut und Oberwasser, Aus der Geschichte des I. Oldenburgischen Deichbandes, Rosemarie Kräer, Heinz Hoffer, Günter G.A. Marklein, Isensee-Verlag, Oldenburg, 2019
Die Stedinger Bauernkriege, Jens Schmeyers, Stedinger Verlag Lemwerder, 2004