Betrieb der Rieselei
Die Rieseleiwirtschaft wurde gemeinschaftlich von den Genossen unterhalten. Neben dem Reinigen von Gräben und Grüppen gehörte dazu auch das Unterhalten von Brücken und Stauanlagen.
Das Bewässern der Flächen sollte im Herbst, möglichst im Oktober beginnen. In der Regel wurde in einer ersten Bewässerungsperiode bis Ende des Jahres bewässert. Unterbrechungen gab es bei Frost oder Hochwasser, so dass in Ausnahmefällen auch bis in den Januar bzw. Februar gestaut wurde.

Nach Abstimmung mit den unterliegenden Genossenschaften schloss der Schleusenwart für die I. Genossenschaft das Huntewehr in Öhlmühle. Es dauerte einige Tage, bis die Hunte soweit aufgestaut war, dass das Wasser in die Zuleiter lief. Durch weitere Stauwerke innerhalb des Grabensystems konnte das Wasser anschließend so gesteuert werden, dass jede Fläche im Schnitt 10 bis 15 Tage bewässert wurde.
Wenn im März die frostfreie Zeit begann, wurde bis unmittelbar vor dem ersten Grasschnitt im Mai ein zweites Mal jede Fläche 11 bis 13 Tage bewässert.
Von Juni bis vor dem zweiten Schnitt im August wurde jede Fläche wiederum in einer dritten Periode für 5 bis 10 Tage bewässert.
Wilde Bewässerung
Zusätzlich zu dem planmäßig angelegten Be- und Entwässerungssystem wurden auf einigen Flächen die natürlichen Geländeverhältnisse genutzt. Diese Flächen konnten aufgrund des gegebenen Geländereliefs ohne die Anlage neuer Zuleiter bewässert werden. Das Wasser suchte sich seinen Weg selbst. Nur zur Entwässerung wurden kleine Rinnen vorgesehen. Diese Art nannte man die „Wilde Bewässerung“.
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Folgen der Rieseleiwirtschaft