Gründung von Rieseleigenossenschaften
Nachdem bereits in der Lüneburger Heide und an der Hase Rieseleien angelegt waren, wurde im Oldenburger Land 1862 der Feldmesser und Wiesenbaumeister Louis Vincent aus Regenwalde mit einem Gutachten für die planvolle Be- und Entwässerung der Wiesen an Lethe und Hunte oberhalb von Oldenburg beauftragt. Die rechtliche Grundlage für die Meliorationen im Huntetal wurde 1868 mit der Wasserordnung für das Herzogtum Oldenburg geschaffen. Die Gründung von Ent- und Bewässerungsgenossenschaften konnte jetzt durch eine Mehrheit betroffener Landeigentümer beschlossen werden. So entstanden zwischen Dötlingen und Oldenburg vier Rieseleigenossenschaften.
Die notwendigen vier Stauanlagen in der Hunte, durch die jeweils die Bewässerung eines Genossenschaftsbereichs sichergestellt wurde, wurden zwischen 1872 und 1901 gebaut:
1. Oelmühle
2. Dehland
3. Barneführer Holz
4. Tungeln
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Die Dötlinger Ent- und Bewässerungsgenossenschaft